DL-InfoVO
Rechtsanwälte Menauer GbR
Rechtsanwalt Herbert Menauer
Rechtsanwältin Nadine Menauer
Augustinerstraße 22
97070 Würzburg
Telefon: +49 (0)931 - 12 06 6
Telefax: +49 (0)931 - 14 43 9
Email: info@kanzlei-menauer.de
www.kanzlei–menauer.de
USt-IdNr.: DE 275894242
Die Anwälte haben sich in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist den Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor der Annahme eines Mandates prüfen wir deshalb immer, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:
Die Rechtsanwalte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, info@rakba.de.
Berufshaftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte:
Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BROA)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Berufsrechtliche Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitbeilegung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bamberg (gem. § 73 Abs. 2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Gebühren der Rechtsanwälte:
- Gebühren nach RVG:
Die Gebühren nach dem RVG stellen Mindestgebühren dar. Eine Abweichung nach unten ist im Voraus rechtlich unzulässig und daher auch nicht möglich. - Gebühren für eine Erstberatung:
Die Gebühren für eine Erstberatung liegen bei maximal EUR 190,00 zzgl. 19% USt., insgesamt EUR 226,10 inkl. USt. - Vergütungsvereinbarung:
Das Honorar wird im Einzelnen vereinbart. Soweit eine schriftliche Vereinbarung in rechtlichen Angelegenheiten unterbleibt, gilt das übliche Honorar, welches sich nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit gem. RVG richtet. - Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:
Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.