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DL-InfoVO

Rechtsanwälte Menauer GbR

Rechtsanwalt Herbert Menauer
Rechtsanwältin Nadine Menauer

Augustinerstraße 22
97070 Würzburg

Telefon: +49 (0)931 - 12 06 6
Telefax: +49 (0)931 - 14 43 9

Email: info@kanzlei-menauer.de
www.kanzlei–menauer.de

USt-IdNr.: DE 275894242

Die Anwälte haben sich in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist den Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor der Annahme eines Mandates prüfen wir deshalb immer, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:

Die Rechtsanwalte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, info@rakba.de.

Berufshaftpflichtversicherungen der Rechtsanwälte:

Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BROA)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Berufsrechtliche Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Außergerichtliche Streitbeilegung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bamberg (gem. § 73 Abs. 2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email: schlichtungsstelle@s-d-r.org.

Gebühren der Rechtsanwälte:

  • Gebühren nach RVG:
    Die Gebühren nach dem RVG stellen Mindestgebühren dar. Eine Abweichung nach unten ist im Voraus rechtlich unzulässig und daher auch nicht möglich.
  • Gebühren für eine Erstberatung:
    Die Gebühren für eine Erstberatung liegen bei maximal EUR 190,00 zzgl. 19% USt., insgesamt EUR 226,10 inkl. USt.
  • Vergütungsvereinbarung:
    Das Honorar wird im Einzelnen vereinbart. Soweit eine schriftliche Vereinbarung in rechtlichen Angelegenheiten unterbleibt, gilt das übliche Honorar, welches sich nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit gem. RVG richtet.
  • Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe:
    Die Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Regelungen über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.
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